Wirtschaftlichkeit

 
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Umwelt und Geldbeutel schonen!

Erträge optimieren

Der Ertrag Ihrer Photovoltaikanlage hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab:

  1. der Einspeisevergütung, die durch das EEG geregelt wird und nach in Betriebnahme der Anlage für einen Zeitraum von 20 Jahren plus Inbetriebnahmejahr gesichert ist.

  2. der produzierten Strommenge, die sich aus Art und Ausrichtung der Anlage ergibt

  3. und den Kosten für Investition, Betrieb und Wartung.

Zwar sollten die Investitionskosten Ihrer Photovoltaikanlage möglichst gering sein, es sollte jedoch nicht an der Qualität der verwendeten Komponenten gespart werden; darum stehen bei B&W Energy qualitativ hochwertige Produkte, Sicherheit und fachgerechte Planung und Ausführung stehen an oberster Stelle. B&W Energy bietet Ihnen höchste Erträge durch optimal aufeinander abgestimmte Systemkomponenten mit modernster Auslegungssoftware.

Garantierte Vergütung

Die folgenden Tabellen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich sind im Einzelfall die gesetzlichen Regelungen und Verordnungen sowie die jeweils gültige Rechtsprechung.

Vergütung für Netzeinspeisung

Die Vergütung erfolgt über einen Zeitraum von 20 Kalenderjahren plus dem Jahr der Inbetriebnahme. Die Höhe der Vergütung hängt vom Datum der Inbetriebnahme der Anlage ab. Bei Inbetriebnahme der Solarstromanlage ab dem 01.01.2011 ergeben sich - je nach Größe - folgende Einspeisevergütungen:

für Gebäudeanlagen und Lärmschutzwände

Inbetriebnahme ab 01.01.2012

bis 30kWp

24,43 Cent/kWh

> 30 bis einschl.
100 kWp

23,23 Cent/kWh

> 100 bis einschl.
1000 kWp

21,98 Cent/kWh

Ab 1000 kWp

18,33 Cent/kWh

für Freiflächenanlagen

Inbetriebnahme ab 01.01.2012

Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen

18,76 Cent/kWh

Freiflächenanlagen auf sonstigen Flächen

17,94 Cent/kWh

Ackerflächen

keine Vergütung

Photovoltaik – Noch attraktiver mit Eigenverbrauch

Durch die Eigenverbrauchsregelung sind Photovoltaik-Anlagen in den vergangenen Monaten noch attraktiver geworden. Im Vergleich zur Volleinspeisung lassen sich deutlich höhere Renditen erzielen. Denn neben den eingesparten Stromkosten bei Energieversorger wird jede selbst genutzte kWh vergütet.

Vergütung

Mit der EEG-Novelle 2010 veränderten sich auch die Vergütungsvoraussetzungen für eigenverbrauchten Solarstrom.

Die Eigenverbrauchsvergütung wird bis zu einer Anlagengröße von 500 kWp gewährt. Bei der Höhe der Vergütung unterscheidet man zwischen Eigennutzung bis 30% und Eigennutzung ab 30% der erzeugten Strommenge. Je nach Inbetriebnahme erhält man so bis zu 12,36 Cent bei einer Eigennutzung bis 30% und bis zu 16,74 Cent ab 30%.

Gerade für gewerbetreibende, deren stromintensive Produktion vorwiegend zur Tageszeit stattfindet, ist die Regelung besonders interessant. Durch die zu erwartenden Strompreis-Steigerungen in Zukunft verspricht die Eigennutzung des erzeugten Stroms aber auch für den privaten Dachbesitzer eine hohe Rendite.

Die folgende Beispielrechnung zeigt den Vorteil vom Eigenverbrauch:

Anlagengröße:

29,97 kWp

Stromerzeugung:

26.779 kWh / Jahr

Anteil Eigenverbrauch (30%):

8.034 kWh / Jahr

Anteil Netzeinspeisung (70%):

18.745 kWh / Jahr

 

 

Strompreis:

24,00 Cent / kWh

Vergütung Eigenverbrauch:

8,05 Cent / kWh

Vergütung Netzeinspeisung:

24,43 Cent / kWh

 

 

Ertrag Eigenverbrauch:

646,74 €     (8.034 kWh * 8,05 Cent)

Ertrag Netzeinspeisung:

4.579,40 €     (18.745 kWh * 24,43 Cent)

Ersparnis Strombezug

1.928,16 €     (8.034 kWh * 24,00 Cent)

 

 

Gesamt

7.154,30 €

 

 

Gesamt (Volleinspeisung)

6.542,11 €     (26.779 * 24,43 Cent)

 

 

Vorteil Eigenverbrauch:

612,19 € / Jahr

 

Voraussetzungen für die Nutzung der Eigenverbrauchsregelung

Der erzeugte Strom muss in unmittelbarer Nähe der Photovoltaik-Anlage verbraucht werden. Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Anlagenbetreiber den Strom auch tatsächlich selber nutzt. Dies kann auch durch Dritte geschehen. Darüber hinaus muss je nach Netzbetreiber der Bezugszähler ausgetauscht werden, damit der Eigenverbrauch nachgewiesen werden kann. Beim Energieversorger muss der Eigenverbrauch angemeldet werden.

Auch der nachträgliche Wechsel von Volleinspeisung auf prozentualen Eigenverbrauch ist jederzeit möglich.

 

In Zukunft noch lukrativer

Durch die fortschreitende technische Entwicklung wird der Eigenverbrauch in Zukunft noch deutlich lukrativer. Gerade die Forschung im Bereich der Stromspeicher macht immer größere Fortschritte. Sollte es in Zukunft möglich sein, den erzeugten Strom ohne große Verluste zwischen zu speichern wird man von dem erzeugten Strom deutlicher mehr selber verbrauchen und somit eine höhere Rendite  erzielen können.

Auch die zu erwartende Steigerung des Strompreises wird sich deutlich positiv auf die Rendite auswirken.

Vergütung für Eigenverbrauch (ab 01.01.2012)

bis 30% Eigenverbrauch

ab 30% Eigenverbrauch

bis 30 kWp

8,05 Cent/kWh

12,43 Cent/kWh

> 30 - 100 kWP

6,85 Cent/kWh

11,23 Cent/kWh

> 100 - 500 kWp

5,60 Cent/kWh

9,98 Cent/kWh

Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Größe der Anlage und dem Anteil des Eigenverbrauchs: Verbraucht der Betreiber weniger als 30 Prozent seines selbst erzeugten Solarstroms, werden ihm von dem jeweils geltenden Einspeisevergütungssatz 16,38 Ct. abgezogen. Verbraucht er mehr als 30 Prozent, beträgt der Abzug für diesen Anteil des Stroms nur 12 Ct. pro Kilowattstunde. Die Abzugsbeträge werden ab der Inbetriebnahme festgeschrieben. Sie sind somit unveränderlich. Um den Anteil des Eigenverbrauchs zu ermitteln, wird - als Bezugszeitraum - ein Jahr betrachtet.

Wie kann man die Kosten steuerlich geltend machen?

Wenn Sie, als Betreiber einer Photovoltaik-Anlage, Strom ins Netz einspeisen, werden Sie vom Finanzamt als umsatzsteuerlicher Unternehmer angesehen. Dies birgt eine Reihe von Steuervorteilen für Anlagenbetreiber!
Mittlerweile bieten viele auf Photovoltaikanlagen spezialisierte Steuerberater, die Ihnen diese Vorteile erläutern, ihre Unterstützung an.

Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

Es gibt vielfältige Möglichkeiten der Finanzierung, aber zu den wichtigsten Finanzierungsquellen für Photovoltaik-Anlagen zählen verschiedene Förderprogramme der KfW Bankengruppe, so zum Beispiel das KfW- Programm „Erneuerbare Energien“. Die Angebote der KfW-Bankengruppe richten sich dabei sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen. Anträge können Sie direkt über Ihre Hausbank stellen. Umfassende Informationen über die Förderbedingungen und die aktuellen Zinskonditionen erhalten Sie auf unserer Internetseite www.bw-energy.de oder direkt unter: www.kfw.de.