Steuervorteile nutzen!

Der Betreiber einer Photovoltaikanlage mit vollständiger Einspeisung in
das Netz wird vom Finanzamt als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer angesehen. Er kann somit die in den Investitionskosten enthaltene Mehrwertsteuer zurückerhalten. Voraussetzung ist neben der Anmeldung beim zuständigen Finanzamt die jährliche Abgabe einer Umsatzsteuererklärung.


Verluste können mit anderen Einkünften verrechnet werden. Photovoltaikanlagen werden über einen Nutzungszeitraum von 20 Jahren linear abgeschrieben. Das Konjunkturpaket lässt für Anlagen aus 2009 und 2010 auch eine degressive Abschreibung zu. Außerdem kann eine Sonderabschreibung in Höhe von 20 % der Herstellungskosten in Ansatz gebracht werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Investitionsabzugsbetrag von bis zu 40% der Anschaffungskosten gewinnbringend in Abzug gebracht werden.