Garantierte Vergütung

Vergütung für Netzeinspeisung

Die Vergütung erfolgt über einen Zeitraum von 20 Kalenderjahren plus dem Jahr der Inbetriebnahme. Die Höhe der Vergütung hängt vom Datum der Inbetriebnahme der Anlage ab. Bei Inbetriebnahme der Solarstromanlage ab dem 01.07.2010 ergeben sich - je nach Größe - folgende Einspeisevergütungen:

für Gebäudeanlagen und Lärmschutzwände

bis 30kWp

34,05 Cent/kWh

ab 30 bis 100kWp

32,39 Cent/kWh

ab 100 bis 1000kWp

30,65 Cent/kWh

ab 1000kWp

22,55 Cent/kWh

für Freiflächenanlagen

Freiland-Solarstromkraftwerke auf Konversionsflächen erhalten ab 01. Juli 2010 26,15 Cent/kWh, auf sonstigen Flächen 25,30 Cent/kWh.