Garantierte Vergütung
Vergütung für Netzeinspeisung
Die Vergütung erfolgt über einen Zeitraum von 20 Kalenderjahren plus dem Jahr der Inbetriebnahme. Die Höhe der Vergütung hängt vom Datum der Inbetriebnahme der Anlage ab. Bei Inbetriebnahme der Solarstromanlage ab dem 01.07.2010 ergeben sich - je nach Größe - folgende Einspeisevergütungen:
für Gebäudeanlagen und Lärmschutzwände
bis 30kWp | 34,05 Cent/kWh |
ab 30 bis 100kWp | 32,39 Cent/kWh |
ab 100 bis 1000kWp | 30,65 Cent/kWh |
ab 1000kWp | 22,55 Cent/kWh |
für Freiflächenanlagen
Freiland-Solarstromkraftwerke auf Konversionsflächen erhalten ab 01. Juli 2010 26,15 Cent/kWh, auf sonstigen Flächen 25,30 Cent/kWh.
